Vor einigen Monaten hat die BAWAG P.S.K. ihre Girokonto Produkte neu gestaltet und dabei auch das Einfach Online Konto eingeführt. Es handelt sich dabei um ein Girokonto, welches mit einem Durchschnittssaldo von 1.200 Euro und mehr kostenlos ist, ansonsten kostet es 4,90 Euro im Monat.
Das Einfach Online Konto ist so ausgestattet:
- Alle elektronische Transaktionen enthalten (das sind alle Gut- und Lastschriften im eBanking und Zahlungen mit Kontokarte oder Kreditkarte)
- inklusive 1 BAWAG P.S.K. Automaten Transaktion pro Monat (jede weitere Transaktion EUR 0,39)
- ab EUR 0,- (bei einem monatlichen Durchschnittssaldo von EUR 1.200,- erfolgt die Rückerstattung des Kontoführungsentgeltes von EUR 4,90 pro Monat)
- 0,0625 % Zinsen für Guthaben, 12 % Zinsen für Überziehungen
- Online-Banking und Smartphone Banking inkludiert
Etwas ungewöhnlich ist die Tatsache, dass nur 1 Automatentransaktion im Monat kostenfrei enthalten ist. Behebt man als Kunde also Geld über einen Bankomaten oder versucht Geld über einen Automaten einzuzahlen, so ist nur 1 dieser Transaktionen kostenfrei. Jede weitere kostet 0,39 Euro.
Neukundenaktion: 1 % Zinsen für Guthaben bis 1.1.2017
Es gibt eine Vielzahl an kostenlosen Girokonten und die Angebote der Hello Bank, N26 oder der DKB sogar ohne Mindestsaldo oder einem bestimmten Durchschnittssaldo. Die Konkurrenz ist hart und so versucht die BAWAG P.S.K. mit ihrem Einfach Online Konto ein Zuckerl zu vergeben bei den Zinsen für etwaige Guthaben am Girokonto. Satte 1 % Zinsen bezahlt die BAWAG P.S.K. auf ihrem Einfach Online Konto bis zum 1.1.2017, danach folgen wieder Guthabenzinsen in der Höhe von 0,0625 %. Die 1 % Guthabenzinsen sind ein mehr als guter Zinssatz für täglich fällige Guthaben, denn im Sparzinsen Vergleich sieht man, dass im Moment nur wenige Anbieter über 1 % bezahlen. Ein Wermutstropfen ist natürlich, dass es sich hier um ein Lockangebot handelt und eben nur bis Ende des Jahres gilt.
Weitere Informationen rund um die verschiedenen Girokonto Pakete der BAWAG P.S.K. gibts hier:
Girokonten der BAWAG P.S.K. »