Ein Girokonto als „Gehaltskonto“ bei der Bankdirekt, einer Tochter der oberösterreichischen Raiffeisenlandesbank, ist als Gratiskonto an bestimmte Auflagen gebunden. So wird ein solches Konto nur unter der Bedingung eingerichtet, dass monatlich ein Zahlungseingang von mindestens 1500 Euro zu verzeichnen ist (Dabei ist es egal, ob es sich um ein Gehalt, Lohn oder Pension handelt). Wenn kein Eingang von mindestens 1.500 Euro pro Monat erfolgt, werden Kontoführungsgebühren verrechnet, welche sich im Moment auf 6,54 Euro pro Monat belaufen.
Zudem wird das Konto nur in Verbindung mit einem anderen Konto/Produkt der bankdirekt.at gewährt (z. B. Depot oder Sparkonto). Dann allerdings bietet es eine Fülle an Möglichkeiten, die im Rahmen des modernen Zahlungsverkehrs in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört etwa alle (SEPA-)Überweisungen ins Inland oder europäische Ausland oder eine kostenlose Classic-Kreditkarte, wahlweise von Visa oder MasterCard. Auch die gemäß der Bonität sowie der Gehaltshöhe des Kunden eingerichtete Überziehungsmöglichkeit erweitert den persönlichen finanziellen Spielraum (Überziehungszinsen sind hier aber natürlich zu bezahlen).
Die Abwicklung aller Vorgänge erfolgt ausschließlich über das Internet oder Telefon, das heißt, dass die Bankdirekt über keine Schalter verfügt. Bei einem Test der Arbeiterkammer Oberösterreich in 2011 hat das Gehaltskonto der Bankdirekt erneut als bestes Angebot aller getesteten Produkte abgeschnitten (wobei auch das „easy gratis“ der Easy Bank ebenfalls an erster Stelle abgeschlossen hat).
Alle Konditionen der Bankdirekt:
Kontoführung | |
Kontoführungsentgelt* (vierteljährlicher Abschluss) |
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– für Privatperson mit Hauptwohnsitz u. Lebensmittelpunkt in Österreich, bei monatlichem Gehalts- oder Pensions-Eingang von mind. EUR 1.500,- p.m. in Kombination mit einem anderen genutzten Konto/Produkt der bankdirekt.at |
kostenlos |
– ansonsten (Verrechnet zum 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober) |
pro Monat EUR 6,54 |
– für Privatperson mit Hauptwohnsitz innerhalb EU + Schweiz (Verrechnet zum Quartalsende) – nur in Verbindung mit der aktiven Nutzung unseres Veranlagungsservices |
pro Monat EUR 6,54 |
Kontoauszug | |
Kontoauszug im Internet und Saldoanerkenntnis am Jahresende per Post |
kostenlos |
Sonderversand postalisch auf Wunsch: quartalsweise oder monatlich |
pro Auszug EUR 3,00 |
Karten | |
Maestro-Bankomatkarte |
kostenlos |
Zusätzliche Maestro-Bankomatkarte bei Gemeinschaftskonten |
kostenlos |
ansonsten |
EUR 12,19 |
Nachbestellung Maestro-Bankomatkarte |
kostenlos |
Bargeldbehebung in EUR am Bankomat bzw. Zahlungen in EUR mit Bankomatkarte im EWR-Raum (Ausnahme: in der Landeswährung gelten die Konditionen gemäss Bargeldbehebung/Zahlung außerhalb EWR-Raum) |
kostenlos |
Bargeldbehebung am Bankomat / Zahlungen mit Bankomatkarte außerhalb EWR-Raum(Ausnahme: Schweden, Island, Norwegen und Liechtenstein auf Anfrage) | Bankomat: 1,82 EUR + 0,75 % v. Betrag
Zahlungen: 1,09 EUR + 0,75 % v. Betrag |
MasterCard oder VisaCard Classic |
kostenlos |
– mit Versicherungsschutz (Gold) |
EUR 41,03 |
Kartensperre von Bank aufgrund Bonitätsveränderung | EUR 39,77 |
Zinssätze | |
Guthabenverzinsung p.a. |
0,125 % |
Sollzinsenverrechnung p.a. |
7,250 % |
Überziehungszinsen p.a. |
5,000 %
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Fazit:
Das kostenlose Konto der Bankdirekt ist zwar grundsätzlich wirklich kostenlos, hat aber einige Einschränkungen, wie z. B. dass ein monatlicher Eingang von mindestens 1.500 Euro stattfinden muss und gleichzeitig ein anderes Produkt der Bankdirekt abgeschlossen sein muss. Ansonsten ist es tadellos, denn man erhält eine kostenlose Bankomat- und Kreditkarte dazu zum Konto.
Ich ersuche um Information zu den nachstehenden Fragen aufgrund folgender Situation: Ich habe ein Gratispensionskonto bei der Dadat-Bank und eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung (LV) für den Erhalt einer laufenden Auszahlung, die ich in Varianten gestalten kann ; z. B. lebenslange Zahlungen mit einer Hinterbliebenen-Vorsorge und ohne eine solche. Die LV stellt ein Formular mit Möglichkeit meiner Gestaltung und mit der Kenntnisnahme der Bank, dass unrichtige Auszahlungen (nach Todesfall) von der Bank rückzuüberweisen sind, zur Verfügung. Die Bank weigert sich, das Formular mit Bestätigung derKenntnisnahme an eine andere Stelle (mich) zu senden, als an die Versicherung. Nun will die Bank… Weiterlesen »
Entschuldigen Sie Herr Morawetz, aber hier kann ich keine Einschätzung abgeben, verstehe auf der einen Seite die Angst und Absicherung der Bank, auf der anderen Seite auch Ihren Standpunkt. Ich würde diesen Punkt mit der Arbeiterkammer/Konsumentenschutz abklären oder mit einem berufenen Rechtsanwalt.