Die Erste Bank hätte per AGB die Möglichkeit gehabt die Preise für ihre Konten per 1. April anzupassen. Grund hierfür ist der Vermerk in den AGB, dass sich die Kontopreise nach dem VPI orientieren und je nach Steigerung oder Senkung des VPI im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung oder eine Senkung der Preise für ein Girokonto möglich sind. Die Erste Bank hat bereits letztes Jahr die Preise unverändert lassen und so wird sie es auch heuer wieder machen.
Der wohl größte Grund liegt laut Presseaussendung und Interpretation der Aussendung darin, dass eine andere Bank mit VPI-Anpassung einen Prozess erstinstanzlich verloren hat, die eben auf Grund des VPI seine Kontogebühren erhöhen wollte. Von Seiten der Erste Bank heißt es dazu (Peter Bosek, Privatkundenvorstand der Erste Bank Oesterreich):
„Die Kunden erwarten von einer Bank Transparenz und Verlässlichkeit. Die derzeitige Diskussion arbeitet hier dagegen. Sie arbeitet auch gegen das bewährte System der VPI-Anpassungsklausel, das in der gesamten Privatwirtschaft von den Konsumenten gelernt ist. Wir werden unsere Preise unverändert lassen, bis Klarheit herrscht“.
Man darf nun davon ausgehen, dass die Erste Bank so lang diese Rechtsunsicherheit noch herrscht, keine Anpassungen bei den Konten machen wird. Wenn der VPI als Index nicht herangezogen werden darf, so darf man sich sicher sein, dass die Erste Bank und natürlich auch die anderen Banken sich etwas Neues ausdenken werden, um auch in Zukunft die Kosten für die Girokonten anpassen zu können.