Die ING-DiBa hat nun erneut spezifiziert, ab wann sie die Kontoführungsgebühren refundiert und ab wann nicht. Nun heißt es nicht mehr, dass monatlich ein Geldeingang aus einem Gehalt, Lohn oder einer Pension eingehen muss, sondern lediglich, dass es sich um einen monatlichen Geldeingang in der Höhe von mindestens 300 Euro handeln muss. Passiert dies nicht, so werden die Kontoführungsgebühren von 4,20 Euro im Monat nicht refundiert. Dass die ING-DiBa die Kontoführungsgebühr von 4,20 Euro refundiert, geschieht auch weiterhin bis auf Weiteres, wie aus der Website der ING-DiBa zu entnehmen ist.
Eröffnet man das ING-DiBa Konto, so erfährt man als wichtigen Hinweis:
„Sollten über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten keine monatlichen Geldeingänge von mindestens 300 Euro auf meinem kostenlosen Girokonto eingehen, behält sich die ING-DiBa nach interner Prüfung das Recht vor, Kontoführungsgebühren gemäß dem jeweils gültigen Konditionenblatt zu verrechnen.“
Wie auch beim Mitbewerb, findet man auch bei der ING-DiBa, dass die Bedingungen nun klarer ausformuliert werden und anscheinend die Schrauben ein wenig angezogen werden.