Gibt es eine Freigrenze für Auslandszinsen?

Also laut der Erläuterung zur Einkommenssteuererklärung (http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfd/2010/E2.pdf – Punkt 18) liegt die Freigrenze bei der Besteuerung von Auslandszinsen etc. bei 22 Euro.Antwort von Admin:Hallo Firehawk,ja, danke für den Hinweis. Wer mehr als 22 Euro Zinserträge pro Jahr im Ausland erwirtschaftet, der muss sich beim FA melden über das o.a. Formular.

Kategorie: Zinsen im Ausland

Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar